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Organisation

Gremien des Zweckverbandes


Der Zweckverband Schwalm-Eder-West ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts nach dem Hessischen Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit

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Mitglieder des Zweckverbandes sind die fünf Zweckverbandskommunen sowie der Schwalm-Eder-Kreis und der Förderverein Schwalm-Eder-West e. V., der die Bürgerinnen und bürger, Vereine und Institutionen der Region repräsentiert.

Organe des Zweckverbandes sind der Verbandsvorstand und die Verbandsversammlung.

Stimmberechtigt im Vorstand sowie in der Verbandsversammlung sind nur die von den Kommunen entsandten Mitglieder.

Der Verbandsvorstand organisiert in monatlich stattfindenden Sitzungen die laufenden Aufgaben des Zweckverbandes. Mehrmals im Jahr finden Sitzungen der Verbandsversammlung statt, um die Vorhaben und die Strategie des Verbandes zu beraten.

Die Geschäftsführung des Verbandes obliegt den Verwaltungen der Mitgliedskommunen, ein Geschäftsführer organisiert die aktuellen Arbeiten.

Mitarbeiter der Kommunalverwaltungen übernehmen die geplanten Aufgaben.

Die Ziele und Aufgaben des Zweckverbandes sind in Satzungen und in einer Geschäftsordnung geregelt.