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Verbandsvorstand

Der Verbandsvorstand entscheidet über die laufenden Angelegenheiten des Verbandes. Er entspricht in seinen Aufgaben einem Gemeindevorstand oder Magistrat in den hessischen Kommunen. In diesem Zusammenhang bereitet er die Beschlüsse der Verbandsversammlung vor und führt sie aus.
Mitglieder des Verbandsvorstandes sind nach der Satzung des Verbandes die Bürgermeister der fünf Mitgliedskommunen sowie mit beratender Stimme der Landrat des Schwalm-Eder-Kreises und der Vorsitzende des Fördervereins Schwalm-Eder-West e. V.
Für die konkrete Umsetzung seiner Beschlüsse bedient sich der Vorstand eines Geschäftsführers.
Der Verbandsvorstand tagt in der Regel einmal im Monat in einer der fünf Mitgliedskommunen.